zweiter Bildungsweg

zweiter Bildungsweg
zweiter Bildungsweg,
 
Bezeichnung für alle Möglichkeiten für Erwachsene, nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung die Hochschulreife oder den Befähigungsnachweis für den Besuch der Fachhochschule zu erlangen oder im weiteren Sinn auch nach Aufnahme einer Berufstätigkeit (zunehmend auch sofort nach Ende der Schulpflicht) einen mittleren Bildungsabschluss (besonders die Fachschulreife als Zugang zur Fachoberschule) oder einen qualifizierten Hauptschulabschluss zu erwerben. Der z. B. umfasst sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitschulen. Zu den Einrichtungen des z. B. gehören die Berufsaufbauschulen, in einigen Bundesländern Berufsoberschulen, Telekolleg, Funkkolleg und die Abendschulen, besonders Abendrealschulen und Abendgymnasien, die Institute zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) und der Fernunterricht. Die Erlangung zusätzlicher Qualifikationen durch Erwerb von Zertifikaten im Rahmen der Erwachsenenbildung (Funkkolleg, Telekolleg, Fernunterricht, Volkshochschulen, Goethe-Institute u. a. Einrichtungen) ist in den z. B. integriert.
 
Der Begriff des z. B. kam nach dem Zweiten Weltkrieg auf in Verbindung mit dem Konzept, Kriegsheimkehrern und schon berufstätig gewordenen jungen Menschen eine Chance zur Weiterbildung zu geben und so Begabungsreserven zu aktivieren. Der sozialpolitischen Absicht nach reicht die Vorstellung eines z. B. bis in die 1920er-Jahre zurück, als etwa in Berlin von Hochschulen Abendkurse eingerichtet wurden, die Arbeitern den mittleren Bildungsabschluss oder auch die Hochschulreife vermitteln wollten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde nicht nur der z. B. ausgebaut, sondern auch die Durchlässigkeit der Bildungswege erleichtert. - Den Hauptanteil an Absolventen des z. B. stellen Schulabbrecher, die erst nach Berufserfahrungen ihren Bildungsgang neu planen. Für den Besuch der Abendschulen und Kollegs wird Ausbildungsförderung gewährt.
 
Neben diesen Formen des z. B. gibt es vereinzelt Versuche, beruflich besonders Erfolgreichen zu ermöglichen, das Abitur extern abzulegen oder während eines Probesemesters durch fachspezifischen Leistungen zu ersetzen und ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium aufzunehmen.
 
In Österreich dienen im Bereich des öffentlichen Schulwesens Aufbaugymnasien und Aufbaurealgymnasien sowie Gymnasien und Realgymnasien für Berufstätige (Letztere meist als Abendschulen) dem zweiten Bildungsweg; sie vermitteln die Inhalte einer allgemein bildenden höheren Schule. Darüber hinaus kann man sich auf privatem Weg (meist mithilfe einer »Maturaschule« oder von Einrichtungen der Erwachsenenbildung) auf die Prüfung vor einer Externisten-Reifeprüfungskommission vorbereiten. Auch im Bereich der beruflichen Bildung gibt es Angebote zu zusätzlicher Aus- und Weiterbildung.
 
In der Schweiz nehmen die allgemein bildenden und berufsbezogenen Lehranstalten für Berufstätige meist als Abendschulen eine dem z. B. entsprechende Funktion wahr.
 
 
S. Jüttemann: Die gegenwärtige Bedeutung des Z. B. vor dem Hintergrund seiner Gesch. (1991).

Universal-Lexikon. 2012.

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